Ganz einfach: beinahe schon illegal!
Vermutlich hat jeder bereits Angebote im Internet, in den überregionalen Tageszeitungen oder auf Social Media Slogans, wie diese gesehen:
“Anonyme GmbH? Kein Problem!” oder “Insolvenz? Berufsverbot? Mit unserem Treuhand-Geschäftsführer und Treuhandgesellschafter kein Hindernis!"
Aber wie funktioniert so etwas bei den zahlreichen Anbietern genau?
Der Begriff „Treuhandgeschäftsführer“ oder „Treuhandgesellschafter“ wird in der Praxis häufig verwendet, um das unschöne und durchaus juristisch problematische Wort „Strohmann“ nicht verwenden zu müssen, denn nichts anderes beinhalten die meisten dieser Angebote.
Ab jetzt wird es interessant:
Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass es grundsätzlich verboten und illegal ist, seine Firma nicht selbst zu betreiben, sondern durch einen externen Mitarbeiter.
Genau so ist ja die Aufteilung zwischen einem Geschäftsführer und einem Gesellschafter: Einer stellt (vereinfacht gesagt) das Geld oder die Infrastruktur zur Verfügung und der andere kümmert sich um das Tagesgeschäft.
Es ist auch völlig normal, dass wenn zum Beispiel eine Firma ins Ausland expandiert, ein lokaler Fachmann (häufig sind es Steuerberater oder Rechtsanwälte), die dann vor Ort die Gesetze und Richtlinien kennen, den Posten eines Geschäftsführer besetzen.
Oder umgekehrt: es sind die Ehefrau, der jüngere Bruder oder immer noch der 85-jährige Senior-Chef, der in einem Unternehmen eigentlich Entscheidungen trifft - und nicht der eingetragene geschäftsführende Gesellschafter.
Solche Massnahmen dürfen nur nicht bewusst und vorsätzlich angewendet werden, um ein Konstrukt zu bauen, um Besitzverhältnisse oder Geschäftsführungskompetenzen zu verschleiern, um betrügerische Aktivitäten durchzuführen, Steuern zu hinterziehen, offene Forderungen zu umgehen oder andere illegale Handlungen zu vollziehen.
Es gibt kein Gesetz, dass es Ihnen verbietet, den Wunsch zu haben, NICHT bei Google auf der ersten Seite bei fünf Auskunfteien wie North Data, Creditreform, Company´s House und anderen aufzutauchen mit den präzisesten Informationen zu allen Ihren geschäftlichen Aktivitäten - für jeden ohne Registrierung, ohne Gebühr sofort auf der ersten Google Seite sichtbar.
Ganz im Gegenteil: Familiy Offices, Unternehmer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister, Wirtschaftsprüfer, wohlhabende Familien, Personen des öffentlichen Lebens, Journalisten, Immobilienbesitzer und viele viele andere Kunden erwerben Tag für Tag GmbHs, UGs, AGs als Vorratsgesellschaften, Mantelfirmen, börsengehandelte SPACs, gründen Stiftungen und vieles mehr.
Genau diesen Kunden helfen wir mit unseren Netzwerkpartnern dabei, die bürokratischen, juristischen und fiskalen Herausforderungen zu meistern und sich dabei an geltendes Recht zu halten.
Wir vermitteln keine Strohmänner oder Frühstücksdirektoren. Keine dubiosen Geschäftskonstruktionen, keine Steuerhinterziehung. Keine kriminellen Handlungen, keine Insolvenzverschleppung.
Es gibt zahlreiche legitime und häufige Situationen, in denen ein Treuhandgeschäftsführer oder Treuhandgesellschafter eingesetzt wird, um Diskretion, Schutz und operative Sicherheit zu gewährleisten:
…hat aber keine Geschäftsführer oder Gesellschafter in der Schublade liegen.
Die MDFU vermittelt den Auftrag an Partner in Deutschland, der Schweiz, Spanien, Bulgarien, Portugal, England, USA und Kanada, welche auf Personalsuche in diesem Segment spezialisiert sind.
Gemeinsam mit diesem Partner wird ein individuelles Konzept für den Kunden und seinen Fall entwickelt und umgesetzt (HIER HINTER LINK ZU PAKETE TREUHANDGESHCÄFTFÜHRER).
Sie möchten mehr erfahren, wie ein Treuhandgeschäftsführer oder Treuhandgesellschafter bei Ihrer Firma und Situation strategisch sinnvoll und juristisch einwandfrei eingesetzt werden kann?
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch mit MDFU Consulting – wir beraten Sie persönlich, individuell und rechtssicher!
https://www.mdfu-consulting.de/kostenloses-erstgespraech