Die Gründung einer GmbH oder anderer Kapitalgesellschaften in Deutschland kann bis zur finalen Handlungsfähigkeit häufig bis zu zwei oder drei Monate dauern.
Leider.
Dabei ist es häufig nicht nur schwer zeitnah einen Notartermin zu erhalten, sondern häufig sind die meisten Verzögerungen auf Seiten der Bankkontoeröffnung oder einer Ablehnung durch das Amtsgericht oder das Handelsregister.
Zum Beispiel entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass im Gegensatz zu „&“ oder „+“ sei die Zeichenfolge „//“ noch kein eindeutiger Wortersatz in einem Firmennamen (Beschl. v. 25.01.2022, Az. II ZB 15/21) und stimmte der Ablehnung der Eintragung durch das Handelsregister zu.
Ganz anders ist es bei dem Kauf von Gesellschaftsanteilen einer bestehenden Firma mit der MDFU, denn hier werden in einem einzigen Notartermin die Gesellschaftsanteile übertragen, der neue Geschäftsführer bestellt und der Gesellschaftsvertrag an Ihre Bedürfnissen angepasst.
Dies kann mit unseren Partnernotaren auch online geschehen.
So ist Ihre neue Firma sofort voll handlungsfähig ohne das Risiko einer persönlichen Haftung für Sie!
Haftungsbeschränkung von Anfang an - Sofort sicher handlungsfähig als Unternehmer aufgrund bereits wirksamer Haftungsbeschränkung der Vorratsgesellschaft
Die Haftung der handelnden Personen ist mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft bereits von Beginn an wirksam auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, da eine Vorratsgesellschaft zum Zeitpunkt des Kaufs bereits im Handelsregister eingetragen ist. Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht eine Vorratsgesellschaft ab dem Datum der ersten Handelsregistereintragung. Ab dem Datum der ersten Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister haftet nur noch das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die persönliche und solidarische Haftung der für die Gesellschaft handelnden Personen ist somit von Anfang an durch die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ausgeschlossen.
Bei der Neugründung einer Gesellschaft würden die für die Gesellschaft handelnden Personen während der Gründungsphase der Gesellschaft (GmbH i. Gr.) bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister persönlich und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Gründung haften, mit ihrem gesamten Vermögen, einschließlich ihres Privatvermögens.
Handelsregister-Eintragungsnummer - Sofort bereits vorhandene Handelsregister-Eintragungsnummer und Handelsregisterauszug bei der Vorratsgesellschaft
Alle für Geschäftsbriefe erforderlichen gesetzlichen Angaben sind bei einer Vorratsgesellschaft von Anfang an vorhanden. Die Handelsregister-Eintragungsnummer, die Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Sitz des Handelsregisters und beim Kauf durch sofort wirksamen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungs- und Aufsichtsratsbeschluss, Name des Geschäftsführers bzw. Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzenden.
Steuernummer - Sofort bereits vorhandene Steuernummer bei der Vorratsgesellschaft
Eine eigene Steuernummer ist bei unseren Vorratsgesellschaften in der Regel von Anfang an vorhanden. Diese Steuernummer kann z. B. sofort zur Erstellung von Rechnungen verwendet werden. Die Anforderungen zur Rechnungsstellung gemäß Umsatzsteuergesetz sind dadurch sofort erfüllt. Das Umsatzsteuergesetz fordert unter (UStG) § 14 (4) Nr. 2: "Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer".
Eine Vorratsgesellschaft ist noch nicht gewerblich tätig gewesen, während ein Firmenmantel (Mantelgesellschaft) bereits geschäftlich tätig war und jetzt keine oder nur noch eine geringe Geschäftstätigkeit ausübt.
Eine Vorratsgesellschaft ist eine vorab auf Vorrat gegründete Gesellschaft, die vorerst keine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausübt, sondern diese erst später ab dem Kauf durch einen Unternehmer ausüben wird. Eine Vorratsgesellschaft ist bereits wirksam im Handelsregister eingetragen, ihre Haftung ist bereits auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und sie verfügt bereits über eine Handelsregisternummer. Unsere Vorratsgesellschaften verfügen in der Regel auch bereits über eine Steuernummer, sodass Sie direkt durchstarten können!
Die bereits vorher jahrzehntelange Praktizierung der Verwendung von Vorratsgesellschaften wurde am 16.03.1992 höchstrichterlich bestätigt, durch ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH). Am 09.12.2002 wurden die Qualitätsanforderungen für Vorratsgesellschaften erhöht, durch ein weiteres höchstrichterliches Urteil des BGH (Mindest-Stammkapitaleinzahlung zum Zeitpunkt der Aktivierung der Vorratsgesellschaft).
Im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“ ab dem 01.01.2015 verwendet. Die „Vorratsgesellschaft“ wird dort definiert als eine im Handelsregister eingetragene, noch nicht gewerblich oder beruflich tätig gewesene juristische Person oder Personengesellschaft, die objektiv belegbar die Absicht hat, eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig auszuüben, und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit.
In Deutschland hat sich die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“ durchgesetzt. Für eine Vorratsgesellschaft gibt es auch andere folgende umgangssprachliche Begriffe, wie z.B. Mantelgesellschaft, Mantel-Gründung, Gesellschaftsmantel, Firmenmantel, leere Firmenhülle, Gesellschaftshülle, Lagergesellschaft, Gesellschaft auf Lager, Regalgesellschaft, Fasson-Gründung, Vorrats-Gründung, Projektgesellschaft, Auffanggesellschaft oder auch englischsprachige Bezeichnungen, wie Shelf-Company (Shelf, auf Deutsch: Regal), Shell-Company (Shell, auf Deutsch: Muschel, Hülle, Schale) oder Dormant-Company (dormant, auf Deutsch: ruhend).