Wenn ein Unternehmen nicht mehr fortgeführt wird oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät, stehen meist drei Begriffe im Raum: Schließung, Liquidierung und Insolvenz. Alle drei bringen in der Regel nichts Gutes mit sich. Die Begriffe “Gründung”, “Expansion” und “Gewinne“ dagegen schon, aber leider muss man sich häufig im (Geschäfts)Leben mit den Themen beschäftigen, die nicht viel Freude mit sich bringen.
Leider.
Obwohl die Begriffe “Schließung”, “Liquidierung” und “Insolvenz” oft synonym verwendet werden, unterscheiden sich die Prozesse, Pflichten und Konsequenzen deutlich voneinander. Für Unternehmer ist es deshalb essentiell, genau zu wissen, was welcher Begriff bedeutet und warum es unverzichtbar ist, diese Schritte nur mit erfahrenen, zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten durchzuführen.
Die Schließung eines Unternehmens ist der allgemeinste Begriff und beschreibt das Einstellen der Geschäftstätigkeit. Das kann auch ohne förmliche Verfahren geschehen, etwa wenn ein Einzelunternehmer den Betrieb einfach einstellt. Im Fall juristischer Personen (z. B. GmbH) ist die Schließung aber der Beginn eines juristisch geregelten Prozesses – nämlich der Auflösung und Liquidation.
Die Liquidierung beschreibt das förmliche und rechtlich geregelte Verfahren der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG. Dabei geht es um die vollständige Beendigung der Gesellschaft mit folgenden Schritten:
Pflichten und Konsequenzen während der Liquidation:
Eine Liquidation ist also eine geplante und kontrollierte Gesellschaftsbeendigung mit hoher rechtlicher Komplexität.
Die Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet wird. Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und – wenn möglich – das Unternehmen zu sanieren.
Die Insolvenz ist im Gegensatz zur Liquidation meist nicht freiwillig, sondern eine Situation der Krise und Zwangslage.
Alle drei Prozesse sind hochkomplex und mit erheblichen rechtlichen sowie steuerlichen Pflichten verbunden:
Die Begriffe Schließung, Liquidierung und Insolvenz bedeuten ganz unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Abläufen, Konsequenzen und Pflichten. Ein Unternehmer sollte deshalb niemals eigenmächtig oder unprofessionell agieren, sondern nur mit erfahrenen, zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten diese Prozesse angehen. Nur so ist sichergestellt, dass der Prozess rechtlich sauber, steuerlich optimal und unter Wahrung aller Interessen abläuft.
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