Schließung, Liquidierung oder Insolvenz – nur mit einem zugelassenen Steuerberater und Rechtsanwalt

13.05.2025

Wenn ein Unternehmen nicht mehr fortgeführt wird oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät, stehen meist drei Begriffe im Raum: Schließung, Liquidierung und Insolvenz. Alle drei bringen in der Regel nichts Gutes mit sich. Die Begriffe “Gründung”, “Expansion” und “Gewinne“ dagegen schon, aber leider muss man sich häufig im (Geschäfts)Leben mit den Themen beschäftigen, die nicht viel Freude mit sich bringen.

Leider.

Obwohl die Begriffe “Schließung”, “Liquidierung” und “Insolvenz” oft synonym verwendet werden, unterscheiden sich die Prozesse, Pflichten und Konsequenzen deutlich voneinander. Für Unternehmer ist es deshalb essentiell, genau zu wissen, was welcher Begriff bedeutet und warum es unverzichtbar ist, diese Schritte nur mit erfahrenen, zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten durchzuführen.

Was bedeutet Schließung?

Die Schließung eines Unternehmens ist der allgemeinste Begriff und beschreibt das Einstellen der Geschäftstätigkeit. Das kann auch ohne förmliche Verfahren geschehen, etwa wenn ein Einzelunternehmer den Betrieb einfach einstellt. Im Fall juristischer Personen (z. B. GmbH) ist die Schließung aber der Beginn eines juristisch geregelten Prozesses – nämlich der Auflösung und Liquidation.

  • Bei einer einfachen Schließung kann es rein praktisch der Abbau der Geschäftstätigkeit, Kündigung von Verträgen und Entlassung von Mitarbeitern sein.
  • Unternehmer haben dennoch Pflichten, etwa laufende Steuererklärungen, Abrechnungen und Mietverträge zu regeln.

Was ist eine Liquidierung?

Die Liquidierung beschreibt das förmliche und rechtlich geregelte Verfahren der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG. Dabei geht es um die vollständige Beendigung der Gesellschaft mit folgenden Schritten:

  • Beschluss der Auflösung: Die Gesellschafter müssen mit qualifizierter Mehrheit (oft ¾) die Auflösung der Gesellschaft beschließen.
  • Eintragung der Auflösung ins Handelsregister: Erst mit der Eintragung beginnt formal die Liquidation.
  • Berufung von Liquidatoren: Meist sind dies die bisherigen Geschäftsführer, die für die Abwicklung bestellt werden.
  • Auflösung des Unternehmensvermögens: Vermögenswerte werden verkauft, offene Forderungen eingetrieben und Verbindlichkeiten beglichen.
  • Abschluss der Liquidation: Nach mindestens einem Jahr Sperrfrist erfolgt eine Schlussrechnung und das verbleibende Vermögen wird an Gesellschafter ausgezahlt.
  • Löschung der Gesellschaft: Erst danach wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.

Pflichten und Konsequenzen während der Liquidation:

  • Fortführung der Buchführung und Steuererklärungen bis zum endgültigen Abschluss
  • Begleichung aller Verbindlichkeiten – auch solche, die während der Liquidation entstehen
  • Keine Einstellung der Geschäftstätigkeit vor vollständiger Abwicklung
  • Pflicht zur Löschung und Sicherung von Unterlagen nach Abschluss

Eine Liquidation ist also eine geplante und kontrollierte Gesellschaftsbeendigung mit hoher rechtlicher Komplexität.

Was bedeutet Insolvenz?

Die Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet wird. Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und – wenn möglich – das Unternehmen zu sanieren.

  • Insolvenzantrag kann vom Schuldner oder Gläubiger gestellt werden.
  • Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der die Geschäfte lenkt und die Vermögenswerte verwertet.
  • Das Verfahren kann in einer Sanierung münden (Fortführung) oder in der Abwicklung (Insolvenzliquidation) enden.
  • Es gelten besondere Schutzvorschriften und Meldepflichten für das Unternehmen.
  • Insolvenzen sind öffentlich und beeinflussen Bonität und Geschäftsbeziehungen stark.

Die Insolvenz ist im Gegensatz zur Liquidation meist nicht freiwillig, sondern eine Situation der Krise und Zwangslage.

Warum nur mit einem zugelassenen Steuerberater und Rechtsanwalt?

Alle drei Prozesse sind hochkomplex und mit erheblichen rechtlichen sowie steuerlichen Pflichten verbunden:

  • Rechtssichere Abwicklung: Fehler in der Auflösung oder Insolvenz können zu Haftungsrisiken, Nachzahlungen, Betriebsprüfungen und sogar strafrechtlichen Folgen führen.
  • Vermeidung von Formfehlern: Fristen, Eintragungen, Beschlüsse und Meldungen müssen korrekt durchgeführt werden – Experten wissen genau, wie.
  • Optimale Steuergestaltung: Durch die Begleitung kann z. B. steuerliche Mehrbelastung reduziert oder rechtzeitig vermieden werden.
  • Interessenwahrung: Gerade bei Insolvenzverfahren schützen Anwälte und Steuerberater die Interessen der Unternehmer und vermeiden negative Überraschungen.
  • Professionelle Koordination: Die Zusammenarbeit mit Insolvenzgericht, Gläubigern, Finanzamt und anderen Behörden erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Fazit

Die Begriffe Schließung, Liquidierung und Insolvenz bedeuten ganz unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Abläufen, Konsequenzen und Pflichten. Ein Unternehmer sollte deshalb niemals eigenmächtig oder unprofessionell agieren, sondern nur mit erfahrenen, zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten diese Prozesse angehen. Nur so ist sichergestellt, dass der Prozess rechtlich sauber, steuerlich optimal und unter Wahrung aller Interessen abläuft.

Sie stehen vor der Schließung, Liquidierung oder Insolvenz Ihres Unternehmens? 

MDFU Consulting unterstützt Sie kompetent, verlässlich und rechtssicher – mit erfahrenen Partnern aus Steuerberatung und Rechtswesen. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenfreies Erstgespräch!