Doppelbesteuerungsabkommen – was bedeutet das genau und was ist zu beachten?

20.08.2025

Wer als Unternehmer im internationalen Umfeld Geschäfte macht und Firmen in unterschiedlichen Ländern unterhält, stellt sich schnell die Frage: Muss ich mein Einkommen doppelt versteuern – im Ausland und zu Hause? 

Genau hier kommen Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) ins Spiel. Doch was steckt genau dahinter?

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, in welchem Land welches Einkommen versteuert werden muss. Ziel ist es, eine doppelte oder gar mehrfache Besteuerung derselben Einkünfte oder desselben Vermögens zu verhindern. 

Ohne ein solches Abkommen könnten sowohl das Land, in dem das Einkommen erzielt wurde (Quellenstaat), als auch das Land, in dem der Unternehmer lebt oder die Firma ihren Sitz hat (Wohnsitzstaat), Steuer auf denselben Betrag verlangen.

Warum sind DBAs für Unternehmer wichtig?

Gerade für Unternehmer, die international tätig sind, sind Doppelbesteuerungsabkommen von enormer Bedeutung. Sie sorgen für:

  • Rechtssicherheit: Unternehmer wissen, in welchem Land sie ihre Steuern zahlen müssen.
  • Vermeidung von Doppelbelastung: Einkommen wird nicht zweimal besteuert – das würde die Wirtschaftlichkeit vieler Auslandsengagements ruinieren.
  • Förderung von grenzüberschreitenden Investitionen: Mit klaren steuerlichen Regelungen wird das unternehmerische Risiko gesenkt.
  • Vermeidung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung: Ein transparenter Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Länder ist heute Standard.

Wie funktioniert ein DBA konkret?

Ein DBA regelt, welcher Staat das Recht zur Besteuerung bestimmter Einkommensarten hat, z. B. Arbeitslohn, Betriebsgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Immobilienerträge:

  • Quellenlandprinzip: Der Staat, aus dem das Einkommen stammt, hat das Besteuerungsrecht.
  • Wohnsitzlandprinzip: Der Staat, in dem der Empfänger des Einkommens ansässig ist, hat das Recht zu besteuern.

DBAs sind individuell auf die beteiligten Länder zugeschnitten und regeln, ob das Einkommen vollständig im Quellenland versteuert wird und im Wohnsitzstaat von der Steuer freigestellt wird (Freistellungsmethode) oder ob die Steuer, die im Ausland gezahlt wurde, im Wohnsitzstaat auf die dortige Steuer angerechnet wird (Anrechnungsmethode).

Beispiel aus der Praxis

Ein deutscher Unternehmer mit einer Niederlassung in Österreich erzielt dort Einkünfte. Ohne ein DBA müssten diese Einkünfte theoretisch sowohl in Österreich als auch in Deutschland versteuert werden. Das deutsch-österreichische DBA stellt sicher, dass die Steuer nicht doppelt anfällt – je nach Abkommen wird die Steuer im Quellenland (Österreich) gezahlt und in Deutschland angerechnet oder freigestellt.

Worauf Unternehmer achten sollten

  • Es gibt kein "Standard-DBA": Jedes Abkommen ist individuell, die genauen Regelungen unterscheiden sich oft erheblich.
  • Wer grenzüberschreitend aktiv wird, sollte die steuerliche Situation vor Ort genau prüfen – am besten mit einer erfahrenen Steuerberatung … am besten mit einem Spezialisten für Steuerrecht aus dem Netzwerk der MDFU!
  • Gerade bei komplexen Firmenstrukturen, mehreren Firmensitzen oder Betriebsstätten im Ausland ist professionelle Begleitung unverzichtbar.
  • Auch das Thema Informationsaustausch und Transparenz spielt eine wachsende Rolle für internationale Unternehmer.

Fazit: Doppelbesteuerungsabkommen sind das Rückgrat des internationalen Steuerrechts für Unternehmer und diese sollte ein Unternehmer genau bei seinen Aktivitäten berücksichtigen! Wer also im Ausland investiert, produziert oder Dienstleistungen anbietet, profitiert von ihrer Schutzfunktion – muss sich aber auch intensiv mit den Details beschäftigen. Sie führen Geschäfte über Grenzen hinweg? Sie haben Firmen außerhalb Deutschlands oder außerhalb der EU?

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