Wer als Unternehmer im internationalen Umfeld Geschäfte macht und Firmen in unterschiedlichen Ländern unterhält, stellt sich schnell die Frage: Muss ich mein Einkommen doppelt versteuern – im Ausland und zu Hause?
Genau hier kommen Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) ins Spiel. Doch was steckt genau dahinter?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, in welchem Land welches Einkommen versteuert werden muss. Ziel ist es, eine doppelte oder gar mehrfache Besteuerung derselben Einkünfte oder desselben Vermögens zu verhindern.
Ohne ein solches Abkommen könnten sowohl das Land, in dem das Einkommen erzielt wurde (Quellenstaat), als auch das Land, in dem der Unternehmer lebt oder die Firma ihren Sitz hat (Wohnsitzstaat), Steuer auf denselben Betrag verlangen.
Gerade für Unternehmer, die international tätig sind, sind Doppelbesteuerungsabkommen von enormer Bedeutung. Sie sorgen für:
Ein DBA regelt, welcher Staat das Recht zur Besteuerung bestimmter Einkommensarten hat, z. B. Arbeitslohn, Betriebsgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Immobilienerträge:
DBAs sind individuell auf die beteiligten Länder zugeschnitten und regeln, ob das Einkommen vollständig im Quellenland versteuert wird und im Wohnsitzstaat von der Steuer freigestellt wird (Freistellungsmethode) oder ob die Steuer, die im Ausland gezahlt wurde, im Wohnsitzstaat auf die dortige Steuer angerechnet wird (Anrechnungsmethode).
Ein deutscher Unternehmer mit einer Niederlassung in Österreich erzielt dort Einkünfte. Ohne ein DBA müssten diese Einkünfte theoretisch sowohl in Österreich als auch in Deutschland versteuert werden. Das deutsch-österreichische DBA stellt sicher, dass die Steuer nicht doppelt anfällt – je nach Abkommen wird die Steuer im Quellenland (Österreich) gezahlt und in Deutschland angerechnet oder freigestellt.
Fazit: Doppelbesteuerungsabkommen sind das Rückgrat des internationalen Steuerrechts für Unternehmer und diese sollte ein Unternehmer genau bei seinen Aktivitäten berücksichtigen! Wer also im Ausland investiert, produziert oder Dienstleistungen anbietet, profitiert von ihrer Schutzfunktion – muss sich aber auch intensiv mit den Details beschäftigen. Sie führen Geschäfte über Grenzen hinweg? Sie haben Firmen außerhalb Deutschlands oder außerhalb der EU?
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