Der Unterschied zwischen Mantel- und Vorratsgesellschaft – Was Sie wissen sollten

12.08.2025

Wenn Unternehmer eine GmbH oder UG kaufen möchten, stoßen sie oft auf die Begriffe Mantelgesellschaft und Vorratsgesellschaft. Obwohl diese Begriffe im Alltag manchmal synonym gebraucht werden, gibt es klare Unterschiede. 

Diese Unterschiede sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden und die optimale Lösung für die eigene Unternehmensgründung oder -übernahme zu finden.

Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Eine Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG oder AG), die zum Zweck der Weiterveräußerung gegründet wurde und bisher keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Man könnte sagen: Die Gesellschaft ist „auf Lager“ oder „vorrätig“. Sie verfügt über eingetragenen Firmennamen, Stammkapital, eine Steuernummer und ist im Handelsregister eingetragen, war aber nie aktiv am Markt.

Vorteile der Vorratsgesellschaft

  • Sofortige Geschäftsfähigkeit: Sie ist sofort einsatzbereit – wann immer ein neuer Eigentümer sie übernimmt.
  • Keine Altlasten: Da keine Tätigkeit stattgefunden hat, sind keine Verbindlichkeiten oder versteckten Risiken vorhanden.
  • Zeitersparnis: Gründer umgehen die langen Gründungsprozesse mit Notar, Handelsregister und Behörden und können schneller starten.

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Eine Mantelgesellschaft ist eine Gesellschaft, die bereits einmal tätigt war, aber ihre operative Geschäftstätigkeit eingestellt hat und nicht mehr aktiv verwendet wird. Sie bleibt weiterhin als juristische Person im Handelsregister bestehen – man spricht auch vom „Firmenmantel“.

Besonderheiten der Mantelgesellschaft

  • Bilanzen und Unbedenklichkeitsbescheinigung: Aufgrund der früheren Geschäftstätigkeit müssen die Dokumente der Gesellschaft geprüft werden.
  • Besseres Rating durch Historie: wer von Anfang an ein gutes Rating/Bonität sucht oder aus Marketing- und Reputationsgründen eine Gesellschaft benötigt, die mehr als drei, fünf oder zehn Jahre besteht, sollte sich mit Mantelgesellschaften beschäftigen.
  • Attraktiv durch Verlustvorträge: Je nach Konstellation kann die Übernahme einer bestehenden Gesellschaft mit Verlustvorträgwen Wenn nach dem Kauf die Geschäftstätigkeit geändert oder ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, kann rechtlich eine „wirtschaftliche Neugründung“ vorliegen – mit Pflichten zur Aufstockung des Stammkapitals und Nachzahlungen.

Welche Gesellschaft sollten Sie wählen?

Grundsätzlich gilt: Für die meisten Gründer und Käufer ist die Vorratsgesellschaft die sinnvollere Wahl, wenn schnell und sicher ein neues Business gestartet werden soll. Eine Mantelgesellschaft kann für erfahrene Unternehmer höchst interessant sein:  Historie, Bonität, Bestandsregelungen sowie Verlustvorträge machen Mantelgesellschaften immens attraktiv. 

Fazit

Der Kauf einer bestehenden Vorratsgesellschaft spart Zeit und Aufwand im Vergleich zur Neugründung. Mantelgesellschaften punkten durch Historie, Bonität, Bestandsregelungen und in einigen Fällen auch attraktive Verlustvorträge. Ein erfahrener Berater sollte Sie beim Kauf sorgfältig begleiten, um die für Sie beste Lösung zu finden und unerwartete Probleme zu vermeiden. MDFU Consulting hilft Ihnen bei der Wahl und Übernahme Ihrer Vorrats- oder Mantelgesellschaft – kompetent, sicher und transparent! Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Beratungsgespräch:
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