Wenn Unternehmer eine GmbH oder UG kaufen möchten, stoßen sie oft auf die Begriffe Mantelgesellschaft und Vorratsgesellschaft. Obwohl diese Begriffe im Alltag manchmal synonym gebraucht werden, gibt es klare Unterschiede.
Diese Unterschiede sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden und die optimale Lösung für die eigene Unternehmensgründung oder -übernahme zu finden.
Eine Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG oder AG), die zum Zweck der Weiterveräußerung gegründet wurde und bisher keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Man könnte sagen: Die Gesellschaft ist „auf Lager“ oder „vorrätig“. Sie verfügt über eingetragenen Firmennamen, Stammkapital, eine Steuernummer und ist im Handelsregister eingetragen, war aber nie aktiv am Markt.
Eine Mantelgesellschaft ist eine Gesellschaft, die bereits einmal tätigt war, aber ihre operative Geschäftstätigkeit eingestellt hat und nicht mehr aktiv verwendet wird. Sie bleibt weiterhin als juristische Person im Handelsregister bestehen – man spricht auch vom „Firmenmantel“.
Grundsätzlich gilt: Für die meisten Gründer und Käufer ist die Vorratsgesellschaft die sinnvollere Wahl, wenn schnell und sicher ein neues Business gestartet werden soll. Eine Mantelgesellschaft kann für erfahrene Unternehmer höchst interessant sein: Historie, Bonität, Bestandsregelungen sowie Verlustvorträge machen Mantelgesellschaften immens attraktiv.
Der Kauf einer bestehenden Vorratsgesellschaft spart Zeit und Aufwand im Vergleich zur Neugründung. Mantelgesellschaften punkten durch Historie, Bonität, Bestandsregelungen und in einigen Fällen auch attraktive Verlustvorträge. Ein erfahrener Berater sollte Sie beim Kauf sorgfältig begleiten, um die für Sie beste Lösung zu finden und unerwartete Probleme zu vermeiden. MDFU Consulting hilft Ihnen bei der Wahl und Übernahme Ihrer Vorrats- oder Mantelgesellschaft – kompetent, sicher und transparent! Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Beratungsgespräch:
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